StVO-Novelle in Kraft getreten
Heute am 26.April ist die Novelle zur StVO in Kraft getreten.
Diese soll u.a. Verbesserungen für den Radverkehr bringen.
Wichtige Änderungen sind:
- Kfz-Fahrer*innen müssen einen festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten! . Damit greift die StVO unsere langjährige Forderung auf.
- Für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten in zweiter Reihe gelten höhere Bußgelder von bis zu 100 Euro.
- Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t festgeschrieben!
- Bußgelderhöhung für das Radfahren auf Gehwegen auf 55 bis 100 Euro.
Die vollständigen Änderungen findet sich auf der Seite des ADFC Bundesverbands.