StVO-Novelle: Kinder dürfen auf Radwegen fahren
Heute tritt eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Neu ist, dass Rad fahrende Kinder unter acht Jahren auf dem Gehweg von einer Aufsichtsperson begleitet werden dürfen. Alternativ dürfen sie nun auf baulichen Radwegen fahren, so vorhanden. Auf Radfahr- und Schutzstreifen dürfen Kinder unter acht weiterhin nicht fahren. Der ADFC kritisiert das Fehlen einer familienfreundlichen Infrastruktur.
161214 Pressemitteilung ADFC BV (569 Downloads)